Dr. iur. Hans Kohlschütter In memoriam, 7.7.1943 — 28.12.2018 hans@kohlschuetter.de |
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Dr. Hans Kohlschütter Entweder "Schuld des Täters" oder "Tatproportionalität" als Grundlage für die Strafzumessung, eine echte Alternative? DIE ELIMINIERUNG DER ÜBERINDIVIDUELLEN DENKFEHLER IN DER STRAFRECHTLICHEN IRRTUMSLEHRE. EIN BEITRAG ZUR FAKTORENANALYSE DES UNWERTPROPORTIONALEN QUANTUMS DER STRAFWERTIGEN SANKTION Erschienen 2001 60 Seiten ISBN 3-8265-9159-3 Eine ausführliche Beschreibung findet sich weiter unten auf dieser Seite! |
Erschienen im Shaker-Verlag. Nähere Informationen hier, Inhaltsverzeichnis kostenlos zum Download; Gesamtdokument als PDF für 5,00 DM (nicht ausdruckbar). Print-Version 39,00 DM.
Klappentext: Es werden die Strafzumessungstheorien auf ihre Vorzüge und Mängel untersucht. So wird die kontinental-europäische Lehre über die Schuld als "grundlage" (Proportion?) des Strafmaßes analysiert. Sie orientiert sich an der Schwere der Tatschuld bzw. Strafzumessungsschuld. Sie wird der anglo-amerikanischen Lehre über die Tatproportionalität gegenübergestellt, die an punktuellen Richtlinien über die Schwere-Abstufung der Delikts- und Begehungstypen von Straftaten anknüpft. Bei dem Theorievergleich werden die Lehre über den tatbestandsabhängig konstruierten Vorsatzbegriff sowie das Dogma über die treppenförmige Sequenz des "Straftataufbaus" strafrechtstheoretisch kritisiert. Die herkömmliche "herrschende" Irrtumslehre wird als "Irrlehre" identifiziert. Die Modifikation der delikttheoretischen Terminologie erweist sich als nötig, um die Bedingungen der Unwert- bzw. Strafwertentstehung zur Sprache bringen zu können. Der Verfasser plädiert für eine konkrete Weiterentwicklung der kontinental-europäischen Konzeption der (schuldabhängigen) Strafzumessungstheorie. Die Straftat wird als eine die Sozialgefährlichkeit des Erfolgseintritts hervorbringende Handlung rekonstruiert, die zeitlich neben einer straftatunwertbildenden Zuwiderhandlung abläuft. Die Straftat wird somit als "prozesshaftes System" modelliert, dessen Straftatunwertquantum auf vier Faktoren ("Unwertpotentiale") zurückgeführt wird, die sich jeweils aus drei Unterarten zusammensetzen, die in unmittelbarer Anlehnung an die durch G. Schäfer geleistete Klassizifierung reorganisiert werden.
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