Dr. iur. Hans Kohlschütter In memoriam, 7.7.1943 — 28.12.2018 hans@kohlschuetter.de |
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Dr. Hans Kohlschütter Die Obsoleszenz der Spielraumtheorie qua Unwert-Strafwert-Interdependenz "STRAFZURECHNUNG" ANSTATT "STRAFZUMESSUNG"? Erschienen 2002 107 Seiten ISBN 3-8322-0920-4 Eine ausführliche Beschreibung findet sich weiter unten auf dieser Seite! |
Erschienen im Shaker-Verlag. Nähere Informationen hier, Preis 24,80 EUR.
Abstrakt: Nur dann, wenn die Existenz einer Straftatqualität nachweisbar ist, die quantifizierbar ist, sind Strafzumessungsentscheidungen willkürfrei begründbar; die strafrahmenausfüllende Strafzumessung ist dann revisibel. Diese "zentrale Frage" ist der strafrechtstheoretische Ausgangspunkt! Die Inhaltsbestimmung des "Begriffs der Straftat" und die Anzahl und Gestalt der "Verbrechensstufen" sowie die Systematik und Methodik der "Zurechnung" und schließlich auch alle anderen elementaren delikttheoretischen und strafzumessungsrechtlichen Termini sind nur insoweit "systemfähig", als sie es ermöglichen, das Ergebnis der Lösung von strafzumessungsrechtlichen Fällen zu begründen. Dies ist nur dann zu erwarten, wenn für die gesamte Strafrechtstheorie eine einheitliche Terminologie zur Verfügung steht. Bisher ist der umgekehrte Weg gegangen worden; man hat die Strafzumessung nicht als quantitatives Pendant der qualitativen Strafzurechnung erkannt, sondern Letzterer aufgepfropft, ja sie sogar als Therapeutikum für verunglückte strafrechtsdogmatische Konstruktionen missbraucht. Die Spielraumtheorie, die sich auf orakelhafte Theorien, die den Strafgrund und den Strafzweck betreffen, bezieht, und die insbesondere an der Fiktion der "Strafzumessungsschuld" anknüpft, ist tautologisch. Sie orientiert sich an der Existenz einer antagonistisch bzw. heterogen zusammengesetzten Straftatqualität, die nachweislich nicht quantifizierbar ist; die "Strafzumessungsschuld" ist kein anerkennenswerter (strafrechtstheoretisch relevanter) Terminus. Die Spielraumtheorie ist insofern obsolet, als eine Theorie des Strafwertkalküls bereits auf den Weg gebracht worden ist: Die gesuchte "Straftatqualität" ist gefunden worden, es ist der "Straftatunwert"!
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