Shaker Verlag, August 2006
Online-Rezension zu:
Hans Kohlschütter, Die
Dekonstruktion der "Stufen" im Deliktsaufbau
von Dipl.-Betriebswirt Dieter Eckardt
Das Buch verspricht nicht
nur juristischen Erkenntnisgewinn, indem die
Straftatlehre schöpferisch zerstört
("dekonstruiert") wird. Vielmehr wird die
Theorie der politischen Ökonomie als "Mutter" des
Strafrechts vorgeführt, indem gezeigt wird, dass sie als
Steinbruch und Fundgrube für strafrechtstheoretische
Problemlösungen geeignet ist. Marx habe in der Werttheorie das
Strafrechtsdenken Hegels zugrunde gelegt, der seinerseits die Lehre
von Adam Smith "verwertet" habe. Marx' Theorie sei eine
Verirrung insofern, als ihr "wahres Spielfeld" gerade nicht
das Wirtschaftsleben, sondern das Strafrechtsleben sei. Nicht für
die Kriminalisierung der Klasse der "Kapitalisten",
sondern für die Beschreibung der Eigenheit der Straftäter
(Träger der "Kriminalität") sei die
politökonomische Terminologie problemlösungskräftig.
Die Botschaft lautet, dass der Gewinn ("Mehrwert" als
Bestandteil des Tauschwerts der Ware), den der Unternehmer erzielt,
der "Schuldunwert-Bestandteil" des Handlungsunwerts
der Straftat sei. Die drei Stufen des Deliktsaufbaus werden als
"Produktionselemente" (Boden, Arbeit, Kapital)
rekonstruiert. Als "Destruktivfaktor" fungiert die
Aktivität des Täters in Form der Ausbeutung von solchem
Handlungsvermögen, dessen Nutzung bzw. Verfügungsbefugnis
deliktstatbestandsmäßig dem Individuum entzogen
worden ist. Die Ausbeutung finde also ihren "eigentlichen"
Ort im Verhältnis zwischen Straftäter und Verbrechensopfer.
Marx' Wirtschafts-Soziologie wird kriminologisch
interpretiert. Der Rohstoff für die Herstellung
der Ware sei strafrechtlich das Rohmaterial der Straftat, nämlich
das tatbestandsmäßige Rechtsgutsobjekt. Dem "Kapital"
entspricht strafrechtlich die Willensfreiheit und der Ertrag
ihrer Nutzung durch den Kriminellen. Die interdisziplinäre
Brücke erstreckt sich von der Identifizierung des jeweiligen
Ursprungs des Werts der Ware bzw. des Unwerts jeder Straftat zur
"Preis-Transformation"; der verdiente Preis der Straftat
ist das Strafmaß, und zwar als Inhalt des Straftatunwerts in
Strafwertform. Der Produktionsprozess der Ware (Arbeits- und
Wertbildungsprozess) ist der Prozess der Tatbegehung in Form der
Handlung und Zuwiderhandlung, Zweigprozessen, die simultan
ablaufen. Der Erfolgs- und Handlungsunwert der Straftat wird als Form
des Gebrauchs- bzw. Tauschwerts der Ware interpretiert. Dass sich die
strafrechtsdogmatischen Konsequenzen zumindest auf die Lehren
über den Aufbau der Straftat sowie die Irrtumstheorie
erstrecken, wird im Einzelnen dargelegt. Für den Leser ist es
hilfreich, Vorkenntnisse über die Geschichte der
wirtschaftswissenschaftlichen Theoriebildung zu haben. Das Buch kann
als Heilmittel gegen den methodologischen Alleingang der
Strafrechtswissenschaft verordnet werden. Zur Kommentierung der
juristischen Einzelheiten wird auf die "Produktbeschreibung"
verwiesen (www.kohlschuetter.de). Dies gilt auch für die
(zahlreichen) "Errata und Korrekturen".
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